Informationspflicht

Informationspflicht

ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Durch Absenden der Anfrage gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag an den Berater ab, den der Berater mit der Beantwortung der Anfrage annimmt. Ein Vertragsabschluss zwischen Berater und Kunde kommt in folgenden Fällen zustande:

1) Der Kunde hat einen Gebührenvorschlag im Anfrageformular ausgewählt und der Berater kann die Anfrage in dem vorgegebenen Kostenrahmen beantworten. Der Beratungsvertrag entsteht mit dem Absenden des Anfrageformulars und der Beantwortung der Anfrage durch den Berater.
2) Der Kunde hat einen Gebührenvorschlag im Anfrageformular ausgewählt und der Berater kann die Anfrage nicht in dem vorgegebenen Kostenrahmen beantworten. Nach Rücksendung eines Honorarvoranschlages über die voraussichtliche Beratungsgebühr kann der Kunde entscheiden, ob er in den Beratungsvertrag einwilligt oder davon absieht. Mit der Einwilligung des Kostenvoranschlages per E-Mail kommt ein Beratungsvertrag zustande. Willigt der Kunde nicht per E-Mail in den Kostenvoranschlag des Beraters ein oder unterlässt eine Rückmeldung, so kommt kein Beratungsvertrag zustande. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Kunden. Nach Ablauf einer Frist von 5 Tagen hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf die Beantwortung der Anfrage und muss gegebenenfalls eine neue Anfrage stellen.

Der Betrag des ausgewählten Gebührenvorschlags im Anfrageformular beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Beratungsvertrag entsteht mit dem Absenden des Anfrageformulars und der Beantwortung der Anfrage durch den Berater. Eine Anfrage ist beantwortet, wenn der Berater die fertiggestellte Antwort dem Kunden per E-Mail zugeschickt hat. Dabei ist es für den Vertragsschluss unerheblich, ob der Kunde die beantwortete E-Mail abruft. Der Kunde hat durch die Angabe seiner gültigen E-Mail-Adresse für die Zustellbarkeit der Antwort zu sorgen.

NICHTANNAHME  EINER  ANFRAGE

Der Berater kann die Annahme einer Anfrage ablehnen, soweit die Anfrage sich nicht für eine Beratung über das Internet eignet, die Angaben zur Person oder Adresse des Anfragestellers unvollständig oder augenscheinlich falsch sind oder er die Anfrage nicht beantworten kann. Weiterhin hat er die Möglichkeit Anfragen abzulehnen wenn Interessenskoalitionen bestehen. Sollten noch Zahlungsrückstände aus vorhergehenden Anfragen bestehen, so kann der Berater ohne weitere Angabe von Gründen die Beratungstätigkeit ablehnen. Der Berater teilt die Nichtannahme dem Kunden per E-Mail mit, dem keine Kosten für seine Anfrage berechnet werden.

WIDERRUFSSRECHT

Mit der Beratungsdienstleistung kommt ein Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB zustande. Dem Kunden steht gem. § 312 d BGB ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Abschluss des Vertrages.

Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 312 d Absatz 3 BGB jedoch spätestens, sobald der Berater mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder der Kunde dies selbst veranlasst hat.

Der Kunde beauftragt durch die Anfragestellung via Internet den Berater bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufspflicht mit der Erbringung der Beratungsdienstleistung zu beginnen.

ZAHLUNG

Der Kunde hat die Möglichkeit die Zahlungsweise im Anfrageformular anzugeben. Er kann auswählen zwischen:

a) Zahlung per Rechnung
Mit Beantwortung der Frage erfolgt zugleich die Rechnungsstellung per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet,  bis 10 Tage nach Übermittlung der beantworteten Anfrage, die in Rechnung gestellten Beratungsgebühren an die angegebene Bankverbindung des Beraters zu überweisen.
Sollte innerhalb von 14 Tagen der geschuldete Betrag nicht auf dem Konto des jeweiligen Beraters eingegangen sein, wird automatisch eine Mahnung an den Kunden versandt. Dafür sowie für jede weitere Mahnung fällt eine Pauschalmahngebühr in Höhe von Euro 5.- an.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Sind die fälligen Beratungskosten nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen, werden gegen den Nutzer rechtliche Schritte eingeleitet.

b) Lastschriftverfahren
Der Anfragesteller ermächtigt die Kanzlei  Ursula Gaßner, das fällige Beratungshonorar von seinem Konto einzuziehen. Dazu hat der Kunde im Anfrageformular seine Bankverbindung, Kontonummer und Bankleitzahl einzugeben. Können die fälligen Kosten nicht von dem genannten Konto eingezogen werden, werden gegen den Nutzer rechtliche Schritte eingeleitet. Für jede Mahnung fällt eine Pauschalmahngebühr in Höhe von Euro 5,- an. Das Lastschriftverfahren hat nur Gültigkeit für Gebühreneinzüge innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Überweisungen über das Ausland getätigt werden, hat der Kunde alle dazu notwendigen Gebühren selbst zu tragen.