Leistungsschwerpunkt Erbrecht
Im Bereich der Nachlassauseinandersetzungen geht es um Fragen der Verwaltung und Auseinandersetzung von Grundeigentum und sonstigem Vermögen, welches sich in Erbengemeinschaften befindet. Dieses Gebiet umfasst insbesondere die Regelung von Nachlässen im In- und Ausland, die Erarbeitung von Teilungsplänen, die Durchführung von Teilungsversteigerungen sowie die Vertretung vor Gerichten in Verfahren bezüglich der Nachlassauseinandersetzung.
Im Bereich des Pflichtteilsrechts beinhaltet die Tätigkeit die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. deren Abwehr sowie die Beratung über Möglichkeiten vorsorgender Gestaltungen zur Vermeidung von Konflikten mit Pflichtteilsberechtigten.
Die Tätigkeit auf diesem Gebiet umfasst im Wesentlichen die Beratung und Formulierung Ihrer letztwilligen Verfügungen sowie Übertragung von Vermögensteilen zu Lebzeiten. Hierbei stehen Ihnen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen ausgearbeitet werden. Ferner erstelle ich für Sie Betreuungs-und Vorsorgevollmachten und berate Sie in weiteren Gestaltungsmöglichkeiten für den Pflege- und Todesfall
Unbekannte Erben, unklare Testamente, Testamentsauslegungen sind einige Aspekte, welche im Rahmen von Erbscheinsverfahren und Erbenfeststellungsverfahren von Bedeutung sind.