Honorar
Hinsichtlich meines Honorars können Sie sich hier auf meiner Homepage einen ersten Eindruck verschaffen.
Selbstverständlich werden die Eckdaten zur Vergütung bereits vor der Beauftragung durch den Mandanten geklärt.
Die Prinzipien meiner angebotenen Honorarmodelle stelle ich kurz vor:
1. Kostenloser Erstkontakt
Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich, unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch oder per Kontaktformular schildern. Ich kläre mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen ich Ihnen helfen kann.
2. E-Mail-Beratung
Über meine Homepage erhalten Sie eine Rechtsberatung über das Internet. Zu Ihren Rechtsfragen erhalten Sie von mir per E-Mail schnelle Antworten auf Ihre Rechtsfragen.
Ihre Anfrage wird in der Regel innerhalb von 48 Stunden beantwortet.
Wie die Online Beratung funktioniert, erfahren Sie hier auf meiner Homepage
3. Die Erstberatung
Viele Mandate beginnen mit einer Erstberatung. Hierzu zählt die erste Sichtung von Unterlagen, die grobe Klärung des Sachverhalts, erste Prüfung und Beantwortung Ihrer Fragen.
Die Höhe der Kosten für ein erstes Beratungsgespräch richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage. Die maximale Höhe der Erstberatungsgebühr für Privatpersonen liegt bei 190,00 € zzgl. gesetzl. MwSt. Bei der Beratung von juristischen Personen gibt es keine Begrenzung der Erstberatungsgebühr.
Falls Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, ist es ratsam, vor der Erstberatung genau zu prüfen, ob jene von der Versicherung gedeckt ist. Oftmals werden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rechtsschutzversicherungen zahlreiche Rechtsgebiete aufgelistet, bei denen die Versicherung die Kostenübernahme einer Erstberatungsgebühr nicht übernimmt.
4. Zeithonorar, Abrechnung nach Gebührenverordnung ( RVG) oder Pauschalpreis
Zeithonorar: Falls wir ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich die Vergütung nach dem Aufwand. Meine Stundensätze liegen derzeit bei 170,00 bis 250,00 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. je nach Art des Auftrags. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich nach genauer Aufstellung der Tätigkeit.
Gebühren nach Gebührenverordnung: Soweit ich gerichtlich für Sie tätig bin, bin ich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Diese bemessen sich nach dem Verfahrens- bzw. Streitwert der Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Diese Art der Vergütung können Sie grundsätzlich auch mit mir in außergerichtlichen Angelegenheiten vereinbaren, soweit ein bestimmter Mindestgegenstandswert gegeben ist und der Aufwand abschätzbar ist.
Pauschalpreis: Die Vereinbarung eines Festpreises setzt voraus, dass der Aufwand im Vorfeld bestimmbar ist. Dies kann z.B. bei der Erstellung von Vertragsentwürfen oder Testamenten der Fall sein.
5. Beratungshilfe/Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe
Es besteht die Möglichkeit, falls Sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsanwalts zu tragen, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe und im Prozessfall Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.