Familienrecht
- Ehescheidung
- Eheverträge
- Versorgungsausgleich
- Umgang/Sorgerecht
Erbrecht/Vorsorge
- Erstellung von Testamenten
- Pflichtteilsrecht
- Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
- Patientenverfügung
Mediation/Konfliktlösung
- Familienrecht
- Erbrecht
- Arbeitsrecht
- Nachbarrecht
Rechtsanwältin Ursula Gaßner
Ich stehe Ihnen zur Seite
HERZLICH WILLKOMMEN
in der familienrechtlich und erbrechtlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Ursula Gaßner mit Sitz in der Altstadt von Wasserburg am Inn.
Eine wichtige Kompetenz der Kanzlei liegt im Familienrecht. Als langjährig erfahrene Anwältin berate und vertrete ich sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts wie Trennung und Scheidung, vermögensrechtlichen, unterhaltsrechtlichen oder sorgerechtlichen Auseinandersetzungen sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren sowie in Vertragsgestaltungen.
Das Familienrecht erfordert Spezialkenntnisse. Die optimale Gestaltung eines Ehevertrages oder Interessenwahrnehmung bei einer Scheidung erfordert theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung. Neben den reinen juristischen Fertigkeiten kommt es gerade im Familienrecht noch auf andere Fähigkeiten an. Neben wirtschaftlichen Kenntnissen, sollte ein Familienrechtler auch in der Lage sein, die familiäre, soziale und emotionale Ebene von Konflikten richtig zu bewerten und in seine Arbeit mit einzubeziehen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Erbrecht. Zu dieser Tätigkeit gehören alle Fragen des Erbrechts, Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Vertretung zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Sie möchten ein Testament oder Erbvertrag erstellen, Ihren Betrieb oder landwirtschaftlichen Betrieb an die nächste Generation übergeben, Ihr Pflichtteilsrecht durchsetzen oder möchten sich gegen die Forderungen anderer Erben schützen? Gerne berate ich Sie zu den Themen Erbfolge, Testament, arbeite Übergabeverträge/Hofübergabeverträge aus und vertrete Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Es kann passieren, dass Sie durch Unfall, Krankheit oder Alter Ihre Dinge nicht mehr selbst erledigen können. Treffen Sie rechtzeitig rechtliche Vorsorge für diese Lebenssituationen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die Mittel, schon heute für den Moment zu entscheiden, in dem man das nicht oder nicht mehr kann. Es ist die einzige Möglichkeit dafür zu sorgen, seine Selbstbestimmung auf jeden Fall aufrecht zu erhalten. Ich arbeite für Sie Vorsorgeregelungen aus, die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen und Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
Neben der Dienstleistung als Rechtsanwältin kann ich Ihnen als ausgebildete Mediatorin zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch eine klassische Mediation anbieten.
Familien- und erbrechtliche Angelegenheiten sind zumeist sehr emotionale und persönliche Angelegenheiten. Ich biete Ihnen zunächst eine individuelle auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung in einer vertrauensvollen Atmosphäre, auf Ihren Wunsch hin auch in den Abendstunden sowie bei Bedarf auch im Rahmen eines Hausbesuches.
Meine Mandanten stammen hauptsächlich aus der Region. Zum Einzugsgebiet der Kanzlei gehören vorwiegend die Landkreise Rosenheim, Traunstein, Mühldorf, Ebersberg, Erding sowie der Großraum München.
Als weitere Anlaufstelle bei fachübergreifenden Fragen in Sachen Straf-, Arbeits-, Miet- und Gesellschaftsrecht u.a. stehen Ihnen die Anwälte meiner Kooperationskanzlei Abaxon Rechtsanwälte in München kompetent zur Verfügung.